Versicherungsfragen
1. Bei Versicherungsschäden:
Benachrichtigen Sie das zuständige Versicherungsunternehmen.
2. Bei Kaskoschäden:
Ist immer die Versicherung einzuschalten um sich nach der Selbstbeteiligung zu erkundigen. Gilt sowohl bei der Teilkasko als auch bei der Vollkaskoschäden. Es ist der Versicherungsumfang zu prüfen. Gegebenenfalls wird die Versicherung einen Gutachter zur Verfügung stellen. Die Benennung des Gutachters obliegt nur der Versicherung.
3. Bei Haftpflicht-Versicherungsschäden:
Ist die Schuldfrage geklärt hat der Geschädigte Anspruch auf Reparatur, Leihwagen freien Gutachter, freie Wahl der Werkstatt – evtl. einen Rechtsanwalt.
Sollte die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt oder zu ermitteln sein, kann man sich an den Verband der Versicherer wenden (HUK-Verband). Benötigt wird lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners. Mit diesem kann man dann unter folgender Telefonnummer die Versicherung ermitteln: Tel.: 0180-25026 (0,06 € pro Min. aus dem Festnetz/Mobilfunkpreise abweichend). So kann man direkt mit der Versicherung des Halters Kontakt aufnehmen.
Verhalten im Schadensfall:
Wie Verhält man sich bei Schäden in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug?
1. Polizei benachrichtigen
2. ggf. die Daten der grünen Versicherungskarte geben lassen
3. sich an das deutsche Büro „GRÜNE KARTE“ wenden Tel.: 040 – 33 44 00. Hier bekommen Sie den zuständigen deutschen Ansprechpartner. Diese Schäden werden meist von einer deutschen Versicherung oder beauftragten Firma nach deutschem Recht reguliert.